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Drogenvorwurf erhalten? Rechtliche Hilfe bei BtMG-Verfahren
Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist in Deutschland streng geregelt. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) haben oft weitreichende rechtliche Folgen – vom Ermittlungsverfahren bis hin zu Freiheitsstrafen. Doch nicht jeder Vorwurf ist gerechtfertigt. Ob Besitz, Handel, Anbau oder Einfuhr: Mit JusLegal an Ihrer Seite stehen Ihre Rechte im Mittelpunkt.
Wann wird das BtMG relevant?
Das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) regelt den rechtlichen Rahmen im Umgang mit allen Substanzen, die als Betäubungsmittel eingestuft sind – von Cannabis über Kokain bis hin zu verschreibungspflichtigen Medikamenten mit Missbrauchspotenzial. Bereits der Besitz kleinster Mengen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Gleichzeitig bestehen – je nach Sachlage – Spielräume für Verfahrenseinstellungen, Strafmilderungen oder alternative Maßnahmen wie Therapie statt Strafe.
Typische Vorwürfe im BtMG-Recht sind:
- Besitz von Betäubungsmitteln in geringen oder nicht geringen Mengen
- Handeltreiben oder Weitergabe (auch im Freundeskreis)
- Anbau oder Herstellung von Substanzen
- Einfuhr aus dem Ausland (z. B. bei Urlaubsrückkehr oder Bestellungen im Internet)
- Verschreibung oder Abgabe durch medizinisches Personal
Gerade in BtMG-Verfahren kommt es auf Details an: War die Durchsuchung rechtmäßig? Wurden Beweismittel korrekt sichergestellt? Gab es eine wirksame Belehrung? Unsere Fachanwälte prüfen jeden Schritt im Verfahren.
Wie Sie sich richtig verhalten – und was JusLegal für Sie tun kann
- Schweigen: Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung – auch nicht gegenüber der Polizei
- Akteneinsicht: Erst nach Akteneinsicht lässt sich der Vorwurf realistisch einschätzen
- Fristen beachten: Schnell reagieren – zum Beispiel bei einem Strafbefehl oder einer Vorladung
- Alternativen prüfen: Therapie statt Strafe, § 31 BtMG (Kronzeugenregelung) oder Einstellung nach § 29 Abs. 5 BtMG
- Verfahrensfehler erkennen: Wurden Ihre Grundrechte verletzt? Wir decken Formfehler und Unzulässigkeiten auf
- Individuelle Strategie: Jeder Fall ist anders – wir entwickeln die optimale Verteidigung für Ihre Situation
BtMG-Vorwürfe sind keine Bagatellen – handeln Sie jetzt
Verfahren im Bereich des BtMG sind häufig mit hohen persönlichen Belastungen verbunden – insbesondere bei Ersttätern, Jugendlichen oder Berufstätigen mit drohendem Führerscheinverlust. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und strategisch fundierte Verteidigung.
Unsere spezialisierten Strafverteidiger bei JusLegal wissen, worauf es ankommt: fundierte Rechtskenntnis, souveränes Auftreten gegenüber den Ermittlungsbehörden und das Fingerspitzengefühl, um unnötige Eskalation zu vermeiden. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Befragung bis zur Hauptverhandlung.
Kontaktieren Sie JusLegal für Ihre BtMG-Verteidigung!
Ein Vorwurf nach dem BtMG ist ernst – aber mit dem richtigen Anwalt nicht ausweglos. Unsere Strafrechtsexperten unterstützen Sie mit Erfahrung, Diskretion und vollem Engagement. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie sich die bestmögliche rechtliche Vertretung im BtMG-Recht.
JusLegal – Ihr starker Partner bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz.