Urheberrecht – Ihre Werke verdienen rechtlichen Schutz

Ob Text, Musik, Bild, Film oder Code – kreative und geistige Schöpfungen bilden in vielen Branchen die Grundlage wirtschaftlichen Handelns. Doch diese Werke sind nur dann wirklich wertvoll, wenn sie rechtlich geschützt und gegen unberechtigte Nutzung verteidigt werden. Als Urheber, Rechteinhaber oder Agentur stehen Sie mit Ihren Werken unter dem Schutz des Urheberrechts – und JusLegal steht an Ihrer Seite, wenn es um deren Durchsetzung oder Lizenzierung geht.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie im Urheberrecht umfassend: präventiv bei der Vertragsgestaltung, aktiv bei Verletzungen Ihrer Rechte oder auch reaktiv bei Abmahnungen.

Was schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt persönliche, geistige Schöpfungen in den Bereichen Literatur, Kunst und Wissenschaft. Nach § 2 UrhG gehören dazu u. a.:

  • Sprachwerke: Texte, Reden, Webseiten, Softwarequelltexte
  • Musik: Kompositionen, Tonaufnahmen, Musikproduktionen
  • Bilder & Videos: Fotografien, Illustrationen, Filme
  • Darstellende Kunst: Tanz, Theater, Performances
  • Technische Werke: Zeichnungen, Pläne, Tabellen, Karten
  • Design & Layouts: Logos, UI-Designs, digitale Collagen

Als Urheber stehen Ihnen Ausschließlichkeitsrechte zu: Sie entscheiden, ob, wie und durch wen Ihr Werk genutzt wird. Auch die wirtschaftliche Verwertung über Lizenzen oder Verkäufe ist allein Ihnen vorbehalten.

Lizenzierung, Schutz & Vertragsgestaltung

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Verwertung Ihrer Werke – sei es durch individuelle Lizenzmodelle, allgemeine Nutzungsbedingungen oder gezielte Kooperationen mit Agenturen, Verlagen oder Plattformen. Zu unseren Leistungen zählen:

  • Vertragsgestaltung für Nutzungsrechte & Lizenzen
  • Beratung zu Creative Commons- oder Open-Source-Modellen
  • Unterstützung bei der kommerziellen Verwertung von Werken
  • Durchsetzung von Urheberrechten gegenüber Dritten
  • Beratung für Agenturen, Produzenten, Verwerter & Plattformbetreiber

Gerade bei digitalen Werken ist eine klare vertragliche Regelung der Rechte essentiell. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte von Anfang an abzusichern.

Abmahnung im Urheberrecht – was tun?

Eine urheberrechtliche Abmahnung ist eine formale Aufforderung zur Unterlassung, z. B. bei der unberechtigten Nutzung eines Bildes oder Textes. Sie ist ernst zu nehmen, da sie meist mit hohen Kosten, einer vorformulierten Unterlassungserklärung und teils strengen Fristen verbunden ist.

Was Sie bei einer Abmahnung tun sollten:

  • Keine vorschnelle Unterschrift leisten
  • Die Forderung juristisch prüfen lassen
  • Eigene Nutzungsrechte klären
  • Mögliche Gegenansprüche eruieren

Wir prüfen Ihre Abmahnung auf Berechtigung und helfen Ihnen dabei, unnötige Kosten und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden – sei es durch modifizierte Unterlassungserklärungen oder Gegenwehr bei unberechtigten Forderungen.

Schranken des Urheberrechts – wann Nutzung erlaubt ist

Nicht jede Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte ist automatisch verboten. Das Urheberrecht kennt sogenannte Schrankenregelungen, die bestimmte Nutzungen erlauben – zum Beispiel:

  • Privatkopien für den persönlichen Gebrauch
  • Zitate im Rahmen des Zitatrechts (§ 51 UrhG)
  • Nutzung für Unterricht & Forschung
  • Verwendung amtlicher Werke (z. B. Gesetze, Urteile)

Wir beraten Sie, ob eine Nutzung unter eine gesetzliche Schranke fällt oder ob eine Erlaubnis erforderlich ist – insbesondere bei Veröffentlichungen, Reposts, Schulungsmaterialien oder Online-Verwertungen.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht – Kontrolle über Ihr Werk

Neben der wirtschaftlichen Verwertung schützt das Urheberrecht auch die persönliche Beziehung zum Werk. Das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst unter anderem:

  • Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG)
  • Recht auf Erstveröffentlichung (§ 12 UrhG)
  • Schutz vor Entstellung oder Veränderung (§ 14 UrhG)

Diese Rechte sind nicht übertragbar – nur Sie als Urheber dürfen entscheiden, wie und in welchem Kontext Ihr Werk erscheinen darf.

Ihr Ansprechpartner für Urheberrecht – JusLegal

Ob Sie als Fotograf, Texter, Agentur, Entwickler oder Künstler tätig sind – bei JusLegal erhalten Sie fundierte rechtliche Unterstützung zum Urheberrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Werke zu schützen, rechtssicher zu verwerten und sich gegen Verstöße zu verteidigen.

Setzen Sie auf JusLegal – damit kreative Leistung auch rechtlich geschützt bleibt.

Herr RA Dr. Hauke Scheffler ist in seinem Dezernat nicht tätig in folgenden Rechtsgebieten:

Urheberrecht / IT Recht / Gewerblicher Rechtsschutz / Markenrecht / Berufsrecht / Wettbewerbsrecht – Gehört zum Dezernat Dr. Jörg Dunker

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht - Gehört zum Dezernat RAin Svetlana Schmidbauer-Lomas, Fachanwältin für Strafrecht

Steuerrecht – Dezernat RA Jürgen F. Berners, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht